Hinweise zur Gewährleistung der Uebler GmbH
Erwerben Sie ein Produkt direkt bei der Uebler GmbH, so stehen Ihnen die gesetzlichen oder vertraglichen Mängelhaftungsansprüche direkt gegenüber der Uebler GmbH zu. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer bei dem Sie das Produkt erworben haben.
Nachfolgend möchten wir Sie über die gesetzlichen bzw. vertraglichen Mängelhaftungsansprüche informieren:
Erwerben Sie ein neues Produkt als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung. Bei gebrauchten Produkten oder B-Ware, also beispielsweise Neuware mit Abweichungen zu der normalen Beschaffenheit, kann vertraglich in einem begrenzten Umfang von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn wir Sie vor dem Kauf ausdrücklich auf den Umstand hinweisen und Sie mit uns hierzu eine gesonderte Vereinbarung treffen. Näheres hierzu können Sie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.
Erwerben Sie ein Produkt als Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Eigennutzung oder zum Wiederverkauf, so gelten hierfür ebenfalls abweichende Regelungen, die Sie in unseren jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wiederverkäufer oder unternehmerische Endverbraucher entnehmen können.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen ein mangelfreies Produkt zu übergeben, was natürlich auch unseren Qualitätsanforderungen entspricht. Das Produkt ist nach dem Gesetzeswortlaut frei von Sachmängeln, wenn es bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen entspricht. Die vorgenannten Anforderungen sind in § 434 BGB gesetzlich definiert.
Ein Sachmangel kann insbesondere in den folgenden Fällen ausgeschlossen sein,
- bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen,
- bei allen Teilen, die funktionsbedingt einem nicht vorzeitigem Verschleiß unterliegen, soweit es sich nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt,
- bei Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, Wartung, Umbauten oder Austausch von Teilen entstehen,
- bei Unfallschäden oder sonstige Einwirkungen von außen, soweit diese nicht auf Informations- oder Produktfehler zurückzuführen sind.
Dies ist aber auch immer von dem Einzelfall und den diesbezüglichen Umständen abhängig.
Zum Nachweis des Kauf- oder Übergabedatums heben Sie bitte die Kaufbelege wie Rechnung und / oder Kassenzettel für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf. Zwar ist dies keine Voraussetzung für Ihre Ansprüche, jedoch müssten Sie uns im Zweifel den Erwerb und das Kaufdatum bei uns nachweisen.