A: Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Uebler GmbH
zur ausschließlichen Verwendung gegenüber Unternehmer als Wiederverkäufer.
B: Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr (Bestellvorgang etc.)
A: Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Uebler GmbH zur ausschließlichen Verwendung gegenüber Unternehmer als Wiederverkäufer.
Anbieter und Vertragspartner
Uebler GmbH
Daimlerstraße 22
91301 Forchheim
Deutschland
Tel.: +49/ (0)9191/ 7362-0
Fax: +49/ (0)9191/ 7362-77
E-Mail: info@uebler.com
Umsatzsteuer-ID: DE132504083
Registergericht: Amtsgericht Bamberg
Registernummer: HRB 5694
Geschäftsführer: Klaus Uebler
Christoph Bülow
Stand: 01/2024
1 – Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen der Firma Uebler GmbH (nachfolgend: „Verkäuferin“) gelten für alle Warenverkaufsangebote der Verkäuferin gegenüber Unternehmer, die die Vertragsware als Wiederverkäufer erwerben (nachfolgend: „Kunden“). Als Unternehmer gilt jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (i.S.d. § 14 BGB). Als Wiederverkäufer gelten Unternehmer, die die Vertragsware nicht als Endverbraucher erwerben.
(2) Der Einbeziehung von Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2 – Vertragsschluss und Liefervorbehalt
(1) Die Produktangebote der Verkäuferin stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Kaufangebot gegenüber der Verkäuferin zu unterbreiten. Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein verbindliches Kaufangebot gegenüber der Verkäuferin ab. Die Annahme dieses Kaufangebotes durch die Verkäuferin erfolgt erst durch eine gesonderte Annahmeerklärung oder eine Zahlungsaufforderung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Kaufangebotes.
(2) Die Kaufabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen ggf. per E-Mail unter Zuhilfenahme der automatisierten Kaufabwicklungssoftware. Der Kunde muss deshalb sicherstellen, dass die von ihm zur Kaufabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass hierüber die Korrespondenz erfolgen kann. Bei Einsatz von Spam-Filtern hat der Kunde sicherzustellen, dass alle von der Verkäuferin oder ihren Kaufabwicklungsdienstleister zur Kaufabwicklung versandten Mails empfangen werden.
(3) Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung auf der Grundlage eines kongruenten Deckungsgeschäfts bleibt vorbehalten. Die Verkäuferin wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Waren informieren und im Falle des Rücktritts die erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.
(4) Konstruktionsänderungen, sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungs-merkmale, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen und dem Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
3 – Preise/ Preisanpassung
(1) Alle in den Angeboten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten “ab Werk”. Die Mehrwertsteuer wird dabei gesondert ausgewiesen.
(2) Für den Versand der Ware auf Wunsch des Kunden fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten in Form von Verpackungs- und Versandkosten oder einem Mindermengenaufschlag gemäß den Regelungen in § 5 an.
(3) Andere Preisbestandteile, wie z.B. weitere Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben, können bei grenzüberschreitenden Lieferungen anfallen und gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Treten zwischen dem Vertragsschluss und der Auslieferung der Vertragsware von der Verkäuferin nicht vertretbare und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Kostenveränderungen aufgrund von Material-, Energie-, Tarif- und Rohstoffpreisänderungen ein, die dazu führen, dass die Verkäuferin die Rohstoffe oder Teilprodukte von ihren Lieferanten nur zu abweichenden Preiskonditionen beziehen oder selber produzieren kann, als dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die Verkäuferin absehbar war, ist die Verkäuferin berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise im Rahmen der veränderten Umstände anzupassen. Eine solche Anpassung ist jedoch nur zulässig, wenn die Vertragsware vertragsgemäß erst mehr als 2 Monate nach Vertragsschluss ausgeliefert werden sollen. Beträgt eine Erhöhung des mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Lieferpreises mehr als 10 %, kann der Kunde bezüglich der davon betroffenen Liefermenge von dem Vertrag zurücktreten.
4 – Zahlungsbedingungen
(1) Alle in den Angeboten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten “ab Werk”. Die Mehrwertsteuer wird dabei gesondert ausgewiesen.
(2) Für den Versand der Ware auf Wunsch des Kunden fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten in Form von Verpackungs- und Versandkosten oder einem Mindermengenaufschlag gemäß den Regelungen in § 5 an.
(3) Andere Preisbestandteile, wie z.B. weitere Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben, können bei grenzüberschreitenden Lieferungen anfallen und gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Treten zwischen dem Vertragsschluss und der Auslieferung der Vertragsware von der Verkäuferin nicht vertretbare und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Kostenveränderungen aufgrund von Material-, Energie-, Tarif- und Rohstoffpreisänderungen ein, die dazu führen, dass die Verkäuferin die Rohstoffe oder Teilprodukte von ihren Lieferanten nur zu abweichenden Preiskonditionen beziehen oder selber produzieren kann, als dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die Verkäuferin absehbar war, ist die Verkäuferin berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise im Rahmen der veränderten Umstände anzupassen. Eine solche Anpassung ist jedoch nur zulässig, wenn die Vertragsware vertragsgemäß erst mehr als 2 Monate nach Vertragsschluss ausgeliefert werden sollen. Beträgt eine Erhöhung des mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Lieferpreises mehr als 10 %, kann der Kunde bezüglich der davon betroffenen Liefermenge von dem Vertrag zurücktreten
5 – Lieferung/ Versandkosten
(1) Angaben zu Lieferfristen gelten als voraussichtlich und unverbindlich. Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn diese von der Verkäuferin schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt wurden.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(3) Versendet die Verkäuferin die Ware auf Wunsch des Kunden, obliegt die Auswahl der Versandart der Verkäuferin. Für Standardlieferungen innerhalb Deutschlands unter einem Warennettowert von EUR 900,00 erhebt die Verkäuferin eine Versandkostenpauschale von EUR 10,00 zzgl. Ust., bei einem Warennettowert von oder über EUR 900,00 sowie bei Waren aus dem Bereich der Elektromobilität (ausgenommen deren Zubehör) erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Bei Ersatzteilen im Briefversand beträgt die Versandkostenpauschale für Standardlieferungen EUR 4,00 zzgl. USt., bei Ersatzteilen im Standard Paketversand EUR 10,00 zzgl. USt.. Expressgut-Sendungen erfolgen nur nach individueller Vereinbarung.
(4) Bei einer Bestellung mit einem Gesamtwarennettowert von unter EUR 11,00, erhebt die Verkäuferin neben den Versandkosten einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 6,50 zzgl. Ust..
(5) Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgen sämtliche Lieferungen und Leistungen ins Ausland gegen Vorkasse oder unwiderrufliches Akkreditiv unfrei ab Werk.
(6) Kann die Verkäuferin die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat sie den Kunden rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Von der Verkäuferin nicht zu vertretende Störungen in ihrem Geschäftsbetrieb oder bei Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Störung. Der Kunde ist in solchen Fällen zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn er die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der Lieferfrist anmahnt, eine angemessene Nachfrist setzt und auch die angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Ist die Lieferfrist kalendermäßig bestimmt, beginnt die vom Kunden zu setzende angemessene Nachfrist mit deren Ablauf. Das gesetzliche Recht auf Schadensersatz anstelle der Leistung bleibt unberührt.
(7) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Verkäuferin berechtigt, ihre diesbezüglichen gesetzlichen Rechte geltend zu machen, insbesondere den Ersatz der dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu verlangen und nach angemessener Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf, vom Vertrag zurückzutreten.
6 – Eigentumsvorbehalt
(1) Der Liefergegenstand, einschließlich eventueller Zugaben (“Naturalrabatte”), bleibt Eigentum der Verkäuferin bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Für den Fall, dass sich der Kunde vertragswidrig verhält, ist die Verkäuferin dazu berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird von der Verkäuferin ausdrücklich erklärt.
(2) Der Kunde ist dazu befugt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Für den Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Verkäuferin ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Verkäuferin in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Verkäuferin, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Verkäuferin wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(3) Die Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für die Verkäuferin. Diesbezüglich setzt sich das bestehende Anwartschaftsrecht des Kunden an der verarbeiteten Vorbehaltsware fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Waren verarbeitet wird, erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der Verkäuferin regelmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Verkäuferin verwahrt. Zur Absicherung der Forderungen der Verkäuferin tritt der Kunde auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Abtretung nimmt die Verkäuferin hiermit an.
(4) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sollte die gelieferte Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen durch Dritte ausgesetzt sein. Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin alle Angaben zu machen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erforderlich sind.
(5) Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7 – Mängelhaftung
(1) Die Verjährungsfrist für Mängel bei neuen Waren beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Waren sind Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung Ersatz geliefert wird.
(2) Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt, gleiches gilt bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels. Nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 5) gilt ferner, dass sich diese Haftungsbeschränkungen nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche erstrecken, die der Kunde wegen eines Mangels geltend machen kann.
(3) Vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge leistet die Verkäuferin bei dem Vorliegen eines Mangels, Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach ihrer Wahl. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(4) Bei Verkäufen an einen Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne (§ 1 HGB) gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne des § 377 HGB. Bei Unterlassen der gesetzlichen Anzeigepflichten gilt die Ware als genehmigt.
(5) Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Verkäuferin uneingeschränkt aus jedem Rechtsgrund. Dies gilt auch bei Arglist und Garantieversprechen oder wenn die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, erfolgt.
(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8 – Haftung
(1) Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.
(2) Im Übrigen haftet die Verkäuferin nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Der Schadensersatzanspruch des Kunden für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist auf den typischerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Absatz 1 oder 2 gegeben ist.
(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9 – Aufrechnung / Zurückbehaltung
(1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als dass sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10 – Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Regelungen über das UN- Kaufrecht finden keine Anwendung.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Verkäuferin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
B: Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr (Bestellvorgang etc.)
1. Online-Bestellvorgang
Der Zugang zu dem Online-Shop der Verkäuferin erfolgt über die Eingabe der von der Verkäuferin auf Anfrage des Kunden übermittelten Zugangsdaten. Der Zugang wird dabei nur Unternehmern im Sinne des § 1 Abs. 1. der AGB der Verkäuferin ermöglicht. Nach der Anmeldung des Kunden beginnt der Bestellvorgang im Online-Shop durch das Einlegen eines Produktes in den Warenkorb. Dies erfolgt über den Button „In den Warenkorb“ auf der Produktdetailseite. Hat der Kunde seinen persönlichen Warenkorb mit den von ihm gewünschten Produkten gefüllt, kann er seine Bestellung über den Menüpunkt „Warenkorb“ fortführen.
Im Warenkorb kann der Kunde zunächst die Anzahl des jeweiligen Produktes ändern. Hierzu muss er auf die momentane Anzahl „klicken“ und in der Folge die Änderung der Menge angeben und über den Button „Menge ändern“ bestätigen. Das gesamte Produkt kann über den Button „X“ aus dem Warenkorb entfernt werden.
Im Weiteren kann der Kunde eine durch die Verkäuferin hinterlegte Versandadresse auswählen.Etwaige Korrekturen an der Zahlungsart oder an Rechnungsadresse müssen über die Registrierung bei der Verkäuferin erfolgen.Die verbindliche Bestellung über die im Warenkorb eingelegten Produkte gibt der Kunde über den Button „Bestellen“ ab.
2. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Vertragsspeicherung
Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von der Verkäuferin nicht gespeichert. Entsprechend dauerhafte Sicherungen des Angebots müssen daher vom Kunden selbst veranlasst werden (bspw. durch Screenshot).